PC - Haus - Service
Rudolf Gröning


Allgemeine Geschäftsbedingungen des PC-Haus-Service Rudolf Gröning
(Stand September 2005)

  1. Allgemein
    Der PC-Haus-Service ist ein Dienstleister in den Bereichen Reparatur, Wartung, Betreuung und Kenntnisvermittlung von Hard- und Software.

  2. Geltung
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für jeden Vertrag, den PC-Haus-Service mit einem Auftraggeber abschließt.

  3. Auftragserteilung
    Für einfache PC-Reparaturen, Betreuungen und Anwenderschulungen vor Ort genügen ein mündlicher, fernmündlicher oder Mail-Auftrag. Für langfristige Zusammenarbeit, bzw. Wartungsverträge wird während eines Beratungsgespräches mit dem Auftraggeber ein Vertrag erstellt.

  4. Lieferung und Leistung
    Angebote von PC-Haus-Service sind unverbindlich und freibleibend. Bei Lieferungen bedarf es einer schriftlichen Auf- tragsbestätigung. Lieferungstermine sind unverbindlich. Für Zuliefer-probleme ist PC-Haus-Service nicht verantwortlich.

  5. Preise und Zahlungsbedingungen
    Es gelten die mit dem Auftraggeber vereinbarten Preise zzügl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Waren, die per Ver- sand geliefert werden, entstehen zusätzliche Versandkosten. Wenn nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Erhalt zu begleichen. In der Regel gilt sofortige Barzahlung bei Arbeiten vor Ort. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn PC-Haus-Service über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist PC-Haus-Servive berechtigt, 3% des Rechnungsbetrages als Verzugszinsen zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüberhinaus- gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wenn nicht anders vereinbart, sind Bestellungen von Hard- und Software über einen Warenwert von 200,00 Euro grundsätzlich per Vorkasse zu begleichen. Neukunden zahlen bei Ihren ersten beiden Bestellungen unabhängig vom Warenwert per Vorkasse. Ab der dritten Bestellung können sie dann in Abhängigkeit vom Warenwert per Rechnung zahlen.

  6. Gewährleistung und Haftung
    1. Innerhalb des gesetzlichen Zeitraumes hat der Auftraggeber das Recht auf Gewährleistung durch Nachbesserung.
    2. Alle mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten wie Transport- oder Verpackungskosten) trägt der Kunde, es sei denn, dass sie zum Auftragswert außer Verhältnis stehen.
    3. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, werden die Kosten der Über- prüfung und Reparatur von PC-Haus-Service in Rechnung gestellt.
    4. Schadenersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen PC-Haus-Service geltend gemacht werden, wenn Vorsatz oder grobe Nachlässigkeit nachge- wiesen werden oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit die Haftung für PC-Haus-Service ausge- schlossen ist, gilt diese auch für alle im Auftrage von PC-Haus-Service tätigen Personen.
    5. Hardware: Bei im Auftrage des Auftraggebers beschafften Teilen für die Erfüllung des Auftrages gilt die Gewähr- leistungsfrist des Herstellers. Bei PC-Haus-Service übergebenen Geräten haftet PC-Haus-Service nur bei Scha- denseintritt durch grob-fahrlässigen Umgang seitens PC-Haus-Service.
    6. Software: Bei im Auftrage des Auftraggebers beschaffter Software wird keine Gewähr übernommen. PC-Haus-Service übernimmt ebenfalls keine Gewähr dafür, dass die beschaffte Software allen Anforderungen des Auftrag- gebers genügt, in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet oder dass diese Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler behoben werden können.
    7. Daten: Für die Wiederbeschaffung von Daten und Datenverlust haftet PC-Haus-Service nicht.
    8. Gewährleistungsausschluss: Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen nicht von PC-Haus-Service, sondern vom Auftraggeber oder von Dritten vorgenommen wurden oder Anwendungsfehler (Bedienfehler) des Auftraggebers oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter vorliegen oder eigenmächtige Abänder- ungen der Software oder Konfigurationen ohne Einverständnis von PC-Haus-Service vorgenommen wurden.

  7. Eigentumsvorbehalt
    Ware und Produkte bleiben solange Eigentum von PC-Haus-Service, bis alle Forderungen erfüllt sind. Sie kann erst dann durch Dritte genutzt werden, wenn alle Forderungen erfüllt sind.

  8. Prüfung und Gefahrenübergang
    Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpap- ieren und Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von fünf Tagen ab Lieferschein- datum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Mängel bei Dienstleistungen sind sofort nach Erbringung zu rügen und auf dem Arbeitsnachweis schriftlich zu erfassen. Werden Dienstleistungen auf dem Tätigkeitsnachweis ohne Mängel- anzeige quittiert, gelten diese als ordnungsgemäß erbracht. Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die vom PC-Haus-Service benannt sind, auf den Käufer über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von PC-Haus-Service verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Diese Bestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Käufer. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen das Lager von PC-Haus-Service verlässt. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.

  9. Stornierung und Rücknahme
    Stornierung bzw. Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher Belieferung. Ein von PC-Haus Service schriftlich bestätigter Umtausch von Warensendungen wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10 % des Waren- wertes belastet. Ein Umtausch oder eine Rücknahme bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist ausge- schlossen. Aus lizenzrechtlichen Gründen sind Umtausch oder Rücknahme jedweder geöffneter Software grundsätzlich nicht möglich.

  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Dresden.

  11. Sonstiges
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.


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